Zugang zu den Dienstleistungen
Sehen Sie die notwendigen Unterlagen für den Zugang zu den Labordienstleistungen ein: Allgemeine Geschäftsbedingungen und Probenbegleitschein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausgestellt von: Luca Dibenedetto (CEO) — SDLABCOMO S.r.l.
1.Vorbemerkung
Dieses Dokument enthält die allgemeinen Bedingungen, die für die Geschäftsbeziehungen zwischen SDLABCOMO S.r.l. (nachfolgend auch „SDLAB“ oder „das Labor“) und seinen Kunden gelten.
Dieses Dokument liegt am Sitz von SDLAB zur Einsichtnahme aus; alle Kunden sind aufgefordert, es zur Kenntnis zu nehmen, da es das Referenzdokument für die Verwaltung der Kundenbeziehungen ist und immer dann Anwendung findet, wenn der Kunde SDLAB ein Material zur Analyse übergibt.
Die Einreichung von Analysenmaterial nach den nachstehend angegebenen Modalitäten gilt als Vertrag zwischen den Parteien und als stillschweigende Annahme dieser Bedingungen. SDLABCOMO behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen im Laufe der Zeit zu ändern. Bei Änderungen gilt die zum Zeitpunkt der Probenübergabe geltende Fassung als verbindlich.
2.Einreichung des zu untersuchenden Materials
Die Proben müssen SDLAB zusammen mit dem „Eingangsformular“ MD08.2 übergeben werden, das in den Räumlichkeiten des Labors verfügbar oder beim Kundendienst anzufordern ist. Die MD08.2 ist in den relevanten Teilen ausgefüllt einzureichen und muss alle für eine angemessene Bearbeitung und Analyse durch das Labor erforderlichen Informationen klar erkennen lassen; sollte das Material ohne die genannte MD08.2 eingereicht werden, wird ersatzweise auch ein vom Unternehmen ausgefülltes und unterzeichnetes Ersatzblatt mit den mindestens erforderlichen Informationen akzeptiert, einschließlich unter anderem:
- Angaben zum Antragsteller und zum Empfänger des Prüfberichts (falls abweichend);
- Eindeutige Kennung der eingereichten Probe;
- Art der beantragten Analysen einschließlich der einschlägigen Normen;
- Etwaige Rückgabewünsche für Restmaterialien;
- Angabe der zu prüfenden Seite, sofern nicht offensichtlich, und/oder bestimmter zu prüfender Bereiche.
Bei unklaren Anfragen, Zweifeln an der Anwendbarkeit der Methoden auf die übergebene Probe, Unzulänglichkeit/Unzureichendem Probenmaterial oder Anfragen zu veralteten Methoden wird SDLABCOMO den Kunden vor der Ausführung der Prüfung(en) kontaktieren, um die zu ergreifenden Maßnahmen festzulegen.
Werden Materialien vom Labor als für die Prüfungen ungeeignet angesehen, kann der Kunde deren Ausführung dennoch verlangen und übernimmt die Verantwortung für die Unzuverlässigkeit der Prüfergebnisse.
Die Einreichung der Materialien gilt als stillschweigende Genehmigung zum Zuschnitt, sofern in der MD08.2 nichts anderes angegeben ist.
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Anlieferung des Materials an SDLABCOMO verantwortlich; SDLABCOMO übernimmt in keinem Fall die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung des Materials während des Transports. Der Kunde ist jederzeit für die Sicherheit, die Verpackung und den geeigneten Versicherungsschutz des Materials während des Transports verantwortlich.
Außer in besonderen Fällen erfolgt die Probenahme des zu prüfenden Materials durch den Kunden. Das an das Labor gelieferte Material wird Analysen unterzogen, die nur für die Eigenschaften des gelieferten Materials repräsentativ sind. In keinem Fall werden die auf dem gelieferten Material durchgeführten Analysen als repräsentativ für die gesamte Charge angesehen, auf die sich die gelieferte Referenz bezieht.
Die vom Labor angewandten Umgebungsbedingungen für Prüfungen, die eine Klimatisierung erfordern, sind die in der ISO 139:2011 vorgesehenen Standardbedingungen [(20±2)°C; (65±4) % r.F.]. Abweichende Bedingungen müssen dem Labor vor Beginn der Prüftätigkeit mitgeteilt werden.
3.Aufbewahrung von Materialien und Aufzeichnungen
Die meisten in Auftrag gegebenen Prüfungen sind zerstörend; zerstörende Prüfkörper (z. B. Zug- oder Reißprüfkörper) werden nicht aufbewahrt, sondern zum Zeitpunkt der Prüfung entsorgt. Die Rückforderung ist bei der Probeneinreichung anzumelden. Belege aus Leistungsprüfungen werden dem Kunden zusammen mit dem Prüfbericht ausgehändigt.
Sofern der Auftraggeber nichts anderes verlangt, werden die Restmaterialien der Prüfungen für 30 Tage ab Ausstellung des Prüfberichts aufbewahrt; nach Ablauf dieser Frist werden die Materialien entsorgt.
Alle Aufzeichnungen zu den Prüfberichten, einschließlich beglaubigter Kopien der Berichte selbst, werden, sofern nicht anders angegeben oder gesetzlich vorgeschrieben, mindestens 48 Monate aufbewahrt.
Die originalen Prüfberichte werden für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Ausstellung aufbewahrt; nach Ablauf dieser Frist versendet SDLAB sie auf Kosten des Kunden zu den jeweils gültigen Versandtarifen. Vom Auftraggeber verlangte Kurierversendungen gehen vollständig zu seinen Lasten, einschließlich etwaiger zusätzlicher Verpackungskosten.
4.Vergabe an Dritte
Ist SDLAB nicht in der Lage, Prüfungen wie vom Auftraggeber gewünscht auszuführen, behält es sich das Recht vor, diese an geeignet qualifizierte und, sofern möglich, für die jeweiligen Prüfungen akkreditierte Drittlabore zu vergeben. Die Vergabe akkreditierter Prüfungen, die üblicherweise von SDLAB durchgeführt werden, ist jedoch außer in Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen.
In jedem Fall informiert das Labor den Kunden über die Notwendigkeit der Vergabe und geht nur nach dessen formeller Genehmigung vor, wobei die Angaben zum beauftragten Labor im Prüfbericht ausgewiesen werden.
Für vergebene Tätigkeiten trägt SDLAB die Verantwortung gegenüber dem Kunden, außer in Fällen, in denen der Kunde selbst das Drittlabor benennt.
5.Angebote und Angebotsprüfung
SDLAB verfügt über eine regelmäßig aktualisierte Preisliste und kann dem Kunden spezifische Angebote in Form von Einzelangeboten, Rahmenvereinbarungen, Abonnements oder anderen zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsformen unterbreiten. Werden Analysen beauftragt, die von speziellen Angeboten erfasst werden, obliegt es dem Kunden, dies bei der Einreichung der Proben anzugeben.
Es ist nicht vorgesehen, dass Angebote zu spezifischen Analysen in irgendeiner Weise kumuliert werden können.
Änderungswünsche an geltenden Angeboten erfordern eine Überprüfung der Bedingungen und die Ausstellung eines neuen Dokuments, das das vorherige aufhebt und ersetzt. Die Änderungen werden dem Kunden zur Genehmigung vorgelegt, bevor sie als gültig angesehen werden können.
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise in den Angeboten ohne MwSt. und ohne sonstige Steuern oder Nebenkosten.
Die Zahlung der ausgeführten Prüfungen hat innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der jeweiligen Rechnungsstellung zu erfolgen, sofern die Parteien schriftlich nichts anderes vereinbaren. Etwaige Einwände gegen die Rechnung sind SDLABCOMO innerhalb von zehn (10) Tagen ab Ausstellung mitzuteilen.
SDLABCOMO behält sich das Recht vor, die Ausführung der Prüfungen jederzeit einzustellen oder jede Tätigkeit zugunsten des Kunden einzustellen, wenn dieser mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 15 (fünfzehn) Tage in Verzug ist, unabhängig davon, ob diese Rechnung mit dem betreffenden Auftrag verbunden ist oder nicht.
Für bestimmte Prüfungsarten (z. B. Bestimmung krebserzeugender aromatischer Amine aus Azofarbstoffen und Bestimmung des Gesamtfluorgehalts) gilt der angebotene Preis für maximal 3 Farben. Bei Proben mit mehr Farben sind eine oder mehrere zusätzliche Prüfungen zu berücksichtigen.
Bei Farbechtheitsprüfungen bezieht sich der angebotene Preis, sofern nicht anders vereinbart, auf eine einzelne beprobte Zone. Bei Prüfungen, die mehrere Zonen erfordern, umfasst der Preis alle analysierten Zonen.
6.Haftungsausschluss
Der Kunde ist für die Konformität der Proben mit der in Italien geltenden Gesetzgebung zu gefährlichen Abfällen verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, SDLABCOMO über etwaige Gesundheits- und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit dem gelieferten Material zu informieren.
Der Kunde verpflichtet sich, SDLABCOMO für alle Schäden und Haftungen gegenüber Dritten schadlos zu halten, die SDLABCOMO oder seinen Mitarbeitern aufgrund des gelieferten Materials entstehen könnten.
Die Ausgaben und Kosten für die Entsorgung gefährlicher Abfälle aus dem vorgenannten Material gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, SDLABCOMO die genaue chemische Zusammensetzung des Materials mitzuteilen und in jedem Fall SDLABCOMO vor dem Versand schriftlich zu informieren, wenn die eingesandten Proben gefährlich und/oder giftig sind.
7.Prüfberichte und Konformitätsaussagen
Der dem Labor erteilte Auftrag endet mit der Ausstellung des Prüfberichts, der neben den Prüfergebnissen die vom Kunden übermittelten Informationen enthält, für die der Kunde selbst die Verantwortung übernimmt. Eine Neuausstellung von Prüfberichten ist nur in folgenden Fällen zulässig:
- Fehler des Labors bei der Übertragung der bereitgestellten Daten;
- Ungenauigkeiten in den prüfungsbezogenen Angaben;
- Kundenwunsch nach Ergänzung neuer Prüfungen oder Aufnahme von Konformitätsaussagen.
Eine Neuausstellung von Prüfberichten ist nicht zulässig bei:
- Änderungsanfragen zu den Probendaten;
- Änderungsanfragen zu den Auftraggeberdaten;
- Entfernung von Prüfungen, die vom Kunden irrtümlich beauftragt wurden.
Neu ausgestellte Prüfberichte enthalten einen Hinweis, aus dem klar hervorgeht, dass sie die vorherigen Prüfberichte, auf die sie sich beziehen, aufheben und ersetzen. Im neu ausgestellten Bericht wird der Grund für die Neuausstellung angegeben.
Die in den Prüfberichten angegebenen Ergebnisse enthalten, sofern vom Auftraggeber nicht verlangt, keine Messunsicherheiten. Wenn ausgewiesen, gelten Messunsicherheiten als erweiterte Unsicherheiten (mit dem Buchstaben „U“ bezeichnet), berechnet mit einem Vertrauensniveau von 95 % und einem Erweiterungsfaktor k=2.
Wird eine Konformitätsaussage angefordert, vereinbart das Labor mit dem Kunden das Referenzdokument, auf dem die Konformität beruht. Sieht dieses Dokument keine unsicherheitsbezogenen Kriterien vor, gibt das Labor die Aussage ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit ab. Dies entspricht gemäß ILAC G8:2019 einem Risiko einer fälschlichen Annahme/Ablehnung der Prüfergebnisse von höchstens 50 %.
Werden Konformitätsaussagen auf spezifische Gesetze, Verordnungen oder vom Kunden festgelegte Anforderungen angewandt, die das Kriterium zur Feststellung der Konformität vorgeben, orientiert sich das Labor an diesem Kriterium zur Bestimmung des zugehörigen Risikos.
Das Labor stellt die Prüfberichte in englischer Sprache aus. Benötigt der Kunde den Bericht in anderen Sprachen, ist der Antrag bei der Probenannahme zu stellen; die Ausstellung kann fallweise mit Verwaltungskosten verbunden sein. Anfragen zur Ausstellung von Prüfberichten in anderen Sprachen nach Ausstellung des Originalberichts führen zur Ausstellung eines Korrekturberichts.
8.Regressrecht und Gerichtsstand
SDLABCOMO haftet dem Kunden gegenüber nur für direkte und unmittelbare Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
In keinem Fall haftet SDLABCOMO dem Kunden gegenüber, weder aus Vertrag noch aus unerlaubter Handlung noch aus einem anderen Rechtsgrund, für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, und/oder für indirekte Schäden, Schäden aus Nutzungsausfall oder Maschinenstillstand, entgangenen Gewinn, Imageschäden, Verlust von Chancen usw.
In jedem Fall ist die etwaige verschuldensabhängige Haftung von SDLABCOMO auf den niedrigeren der folgenden Beträge begrenzt: (i) den direkten und unmittelbaren Schaden, der von SDLABCOMO bei der Ausführung eines Auftrags verursacht wurde, und (ii) einen Betrag in Höhe des 10 (zehn)-fachen des Wertes der Prüfung bzw. der betreffenden Prüfungen, ohne MwSt. und andere Steuern.
Etwaige Beanstandungen der Analyseergebnisse sind SDLABCOMO innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt des Prüfberichts schriftlich mitzuteilen.
Bei Zweifeln an den bereitgestellten Prüfergebnissen kann der Kunde die Wiederholung der Analysen verlangen; in jedem Fall trägt der Kunde die Kosten der wiederholten Analysen oder der zusätzlich erforderlichen Überprüfungsarbeiten, es sei denn, die Ergebnisse der wiederholten Analysen weichen erheblich von den Originalergebnissen ab. Darüber hinaus kann eine Analyse nur wiederholt werden, sofern SDLABCOMO bei Eingang der Beanstandung des Kunden über ausreichende Mengen der Originalprobe verfügt. Andernfalls trägt der Kunde alle zusätzlichen Kosten, einschließlich Probenahme, Transport, Analyse und Entsorgung der Proben, die für die Durchführung der wiederholten Analysen erforderlich sind.
Auf den Vertrag findet italienisches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus Anwendung, Ausführung, Auslegung und Verletzung des Vertrags ist die italienische Gerichtsbarkeit zuständig, und ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht von Como.
SDLABCOMO haftet nicht für Verzögerungen, Fehler, Schäden oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch unvorhersehbare oder außerhalb der zumutbaren Kontrolle von SDLABCOMO liegende Ereignisse oder Umstände verursacht werden oder die durch Gesetze, Verordnungen oder behördliche Anordnungen auferlegt sind.
9.Vertraulichkeitsvereinbarung
Die vom Kunden freiwillig bereitgestellten personenbezogenen Daten werden von SDLABCOMO mit manuellen und elektronischen Systemen für Verwaltungs-, Steuer-, Geschäfts- und Rechtszwecke verarbeitet, wobei geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Vertraulichkeit unter Beachtung der EU-Verordnung 679/2016 („DSGVO“) ergriffen werden.
SDLABCOMO erklärt, allen gesetzlichen Vorschriften zur Datenschutzgesetzgebung nach dem Gesetzesdekret Nr. 196/03 und späteren Änderungen nachgekommen zu sein, die Mitteilung an die italienische Datenschutzbehörde erfüllt und wirksame Systeme zur Verarbeitung, Archivierung, zum Schutz und zur Vernichtung der ihm anvertrauten Daten eingerichtet zu haben.
Der Kunde genießt alle Rechte gemäß dem genannten Gesetzesdekret und der bei Annahme unserer Dienstleistungen in Italien geltenden Gesetzgebung und kann jederzeit auf seine personenbezogenen Daten zugreifen und deren Verwendung widersprechen (Art. 7 und 8 des Kodex), indem er sich an die angegebenen Kontakte wendet.
Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist SDLABCOMO S.R.L., mit Rechtssitz in Via Recchi, 2 – 22100 Como (CO).
SDLAB gibt die vom Kunden bereitgestellten nicht öffentlichen Informationen nicht außerhalb seiner eigenen Struktur weiter, außer in Fällen höherer Gewalt, die als Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen, auch vertraulicher Art, gegenüber Strafverfolgungs- oder zuständigen Behörden anzusehen sind, die dies im Rahmen der Feststellung spezifischer Verpflichtungen verlangen.
10.Verbreitung der Prüfberichte
Die Prüfberichte werden ausschließlich für den Kunden oder für einen anderen vom Kunden ausdrücklich schriftlich benannten Empfänger erstellt und übermittelt und werden, vorbehaltlich der unter Punkt 9 genannten Umstände, aus keinem Grund an Dritte weitergegeben.
Teilweise, unvollständige oder in irgendeiner Weise geänderte Wiedergaben der Prüfberichte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SDLABCOMO nicht zulässig. Auch wenn SDLABCOMO seine schriftliche Zustimmung erteilt hat, bleibt der Kunde in jedem Fall für alle Folgen der Verbreitung der Prüfberichte und für jedes Vertrauen Dritter darauf verantwortlich.
11.Beschwerdemechanismus
Der Kunde kann Beschwerden zu jeder Tätigkeit im Rahmen der vom Labor erbrachten Dienstleistung einreichen. Um bearbeitet werden zu können, muss die Beschwerde schriftlich an das Labor gerichtet werden, wobei der Kunde das von ihm bevorzugte Kommunikationsmittel wählt.
Das Labor ist verpflichtet, die Beschwerde umgehend zu bearbeiten, ihre Begründetheit zu prüfen und etwaige Ursachen und Korrekturmaßnahmen festzulegen.
Das Ergebnis der Untersuchung und der Beschwerdebearbeitung wird dem Kunden vom Labor gegebenenfalls schriftlich innerhalb der vom Bearbeitungsprozess vorgesehenen Fristen mitgeteilt.
Beschwerden von besonderer Schwere oder Tragweite, die die Akkreditierung betreffen, können vom Kunden direkt über die institutionellen Kanäle bei Accredia eingereicht werden. In diesem Fall umfasst die Bearbeitungszeit auch die für die Übernahme durch die Stelle vorgesehenen Fristen.
12.Angabe und Bedeutung der Akkreditierung
Ausgestellte Prüfberichte mit Akkreditierungslogo enthalten mindestens eine der Prüfungen, für die das Labor akkreditiert ist. Prüfungen oder einzelne Positionen darin, die nicht der Akkreditierung unterliegen, sind mit dem Symbol „*“ gekennzeichnet.
Prüfberichte, die keine der akkreditierten Prüfungen enthalten, werden ohne Akkreditierungslogo und ohne Verweis auf die Akkreditierung ausgestellt.
Das Akkreditierungslogo ist nicht als Genehmigung durch Accredia für die Qualität des geprüften Materials, für die Leistung des Labors bei nicht akkreditierten Prüfungen oder als Zertifizierung der gesamten der geprüften Ware zurechenbaren Produktion zu verstehen.
Das Vorhandensein des Akkreditierungslogos ist als eine von der Akkreditierungsstelle durchgeführte Drittbewertung der Kompetenz des Labors ausschließlich für die akkreditierten Prüfungen zu verstehen.
Die Liste der akkreditierten Prüfungen ist auf der Accredia-Website einsehbar (Datenbanken – Accredia – Prüflaboratorien).
13.(Informativ) Mindestmaterial für die Prüfungen und Hinweise zur Probenahme
Für die für die Prüfungen erforderliche Materialmenge gilt folgende Tabelle:
| Prüfungen an Garnen | 1 Spule oder mindestens 100 m Garn |
|---|---|
| Physikalische Prüfungen an Geweben | 20 cm über die gesamte Breite für Abriebprüfungen; 50 cm über die gesamte Breite für Reiß-, Zug-, Pilling- und Flächengewichtsprüfungen; 70 cm über die gesamte Breite für Nahtverschiebefestigkeit, Titerbestimmung, Drehungen und Einlaufwerte |
| Chemische Prüfungen | 20 Gramm |
| Prüfungen zur Dimensionsstabilität | 60 cm über die gesamte Breite |
| Farbechtheitsprüfungen | 20 cm über die gesamte Breite (bei Geweben) oder mindestens 50 Meter Garn |
| Brandverhaltensprüfungen | 50 cm über die gesamte Breite für 16 CFR 1610 oder TB 117; 2 Meter über die gesamte Breite für Prüfungen an Möbelmaterialien (außer für die Strahlungsplatte, die 3,5 m erfordert) |
Für die Regeln der Probenahme sind folgende Hinweise zu beachten:
| Physikalische Prüfungen an Geweben | Proben für physikalische Prüfungen müssen unversehrt sein (ohne Risse, Löcher oder Fadenverzerrungen) und dürfen keine manipulierten Bereiche enthalten. Die Probe darf nicht durch Reißen, sondern nur durch sauberen Schnitt entnommen werden. Physikalische Festigkeitsprüfungen (Nähte, Zug- und Reißprüfungen) können nur an orthogonalen Geweben und nicht an elastischen oder Maschenwaren durchgeführt werden. |
|---|---|
| Prüfungen zur Dimensionsstabilität | Die Referenzen müssen unversehrt sein, keine Aufschriften enthalten und aus einem Gewebeabschnitt entnommen werden, der keinen anderen Ausrüstungsverfahren unterzogen wurde als denen, die zur Herstellung des Gewebes unter aktuellen Arbeitsbedingungen bestimmt sind. |
| Farbechtheitsprüfungen | Es sind Gewebebereiche zu entnehmen, die alle Farben und/oder Bindungen des vollständigen Produkts enthalten. Die Menge jeder Farbe muss ausreichen, um alle geforderten Echtheitsprüfungen durchzuführen. |
| Chemische Prüfungen | Es sind Gewebebereiche zu entnehmen, die alle Farben und/oder Bindungen des vollständigen Produkts enthalten. Für Prüfungen zur Bestimmung von freiem und hydrolysiertem Formaldehyd ist es wichtig, dass die Probe ordnungsgemäß aufbewahrt wird: in Alufolie gewickelt und diese wiederum in Zellophan, um Analytverluste durch Verdunstung zu vermeiden. |
Die Einreichung von für die geforderten Prüfungen ungeeigneten Proben wird bei der Annahme gemeldet. Dasselbe gilt für Prüfungen, die unter Bedingungen angefordert werden, die nicht mit den Vorgaben der Methoden übereinstimmen (z. B. physikalisch-mechanische Prüfungen ohne vorherige Konditionierung der Prüfkörper).
Die Genehmigung, die Prüfungen trotz Ungeeignetheit dennoch durchzuführen, führt zu einer Unzuverlässigkeit der Ergebnisse, für die das Labor keine Verantwortung übernimmt.
Die Ungeeignetheit wird in jedem Fall im ausgestellten Prüfbericht angegeben.
SDLABCOMO S.r.l. — Betriebssitz: via Pitagora, 2 – 22070 Casnate con Bernate (CO) — Rechtssitz: via Recchi, 2 – 22100 Como (CO)
